Kinderkommission

Version 4, 120.61.14.247 am 29.3.2010 09:35

Hier sieht man einmal, welches Grundverständnis von Kindern in der Poliktik herrscht:

Liebe Freunde der Bildungsfreiheit,

Nachstehend die interessante Korrespondenz unseres zwölfjährigen Moritz mit einer Mitarbeiterin der Kinderkommission des Deutschen Bundestages. Das erste Schreiben von Moritz an die Kinderkommission des Deutschen Bundestags ist nicht erhalten, weil er es einfach in das Internet-Formular eingetippt hat. Er erzählte uns, er habe drei Wochen zuvor einfach mal angefragt, wie es denn mit dem Thema Homeschooling sei und ob die Kinderkommission da nicht etwas tun könne. Die Art und Weise, wie ihm hier geantwortet wurde, fanden wir sowohl inhaltlich wie auch vom Ton her bemerkenswert. (Leider hat Moritz nicht auf Tippfehler und Rechtschreibung geachtet, aber das ist nur der Mutter peinlich...)

Dagmar Neubronner

Kinderkommission (kinderkommission@bundestag.de):

Hallo Moritz, "homeschooling" ist in Deutschland ein schwieriges juristisches Problem. Nicht umsonst ist das Bundesverfassungsgericht mit dieser Thematik befasst und wird demnächst hierzu ein Urteil fällen. Diese Entscheidung ist dann umzusetzen. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages kann hierauf keinen Einfluss nehmen. Mit freundlichen Grüßen G. P.

Moritz:

Sehr geerte Frau P.,

selbsverständlich kann die Kinderkomission nicht auf das Bundesverfassungsgericht einfluss nehmen aber dieses Thema vieleicht im Bundestag ansprechen und diskutieren. Wie stehen sie denn persönlich zu dem Thema?

Mit freunlichen Grüßen Moritz Neubronner

Kinderkommission:

Hallo Moritz, also irgendwie geht deine Vorstellung vom Bundestag und seinen Abläufen etwas an der Realität vorbei: Dort wird nicht irgendein "Thema angesprochen und diskutiert". Wenn du dich etwas über das Parlament informierst - der Bundestag bietet mit seinem Internetauftritt für Interessierte hierzu sehr lehrreiche Informationen -, wirst du feststellen, dass dort Gesetzentwürfe oder Anträge beraten werden. Auch deine Vorstellung von der Zuständigkeit des Deutschen Bundestages geht an der Realität vorbei: Dieser ist weder für die Gesetze der Länder zuständig noch für die Auslegung des Grundgesetzes. Der zuletzt genannte Punkt ist Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Es gibt also noch vieles über unseren Staatsaufbau, die Gewaltenteilung, den Föderalismus usw. zu lernen.

Mit freundlichen Grüßen G. P.

Moritz:

Sehr geerte Frau P., selbsverständlich werden im Plenarsaal nur Gesetze verabschiedet. Ich meinte das sie dieses Thema eventuell mit den anderen vier Damen der Kinderkomission besprechen oder mit der Bildungskomission beratschlagen sollten. Aus ihrer Website nun ein kleiner Teil der Erklärung was die Kinderkomission macht: "Die Kinderkommission gibt es seit 1988. Aus jeder Fraktion ist ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete Mitglied in der KiKo. Die Abgeordneten möchten Politik machen, die gut für Kinder und deren Familien ist. Bei jedem Gesetz, dass der Bundestag macht, überlegen sie: Ist dieses Gesetz gut für Kinder? Welche Folgen hat es für Kinder? Die Kinderkommission gehört zum Familienausschuss im Bundestag. Ein Ausschuss ist im Bundestag eine Gruppe von Abgeordneten,die sich mit einem Thema besonders gut auskennen. Die Mitglieder der KiKo sind sozusagen Spezialistinnen für Kinder und Jugendliche." http://www.kuppelkucker.de/index.ph ... g/Was+macht+die+KiKo Daraus entnehme ich das bei jedem Gesetz das verabschiedet wird unter den KiKo Spezialistinnen "überlegt" wird was dieses Gesetz für folgen für die Kinder und Jugendlichen hat. Ich fände es schön wenn sie meine letzte Frage aus der anderen E-Mail beantworten würden. Mit Freundlichen Grüßen M.Neubronner

Kinderkommission:

Hallo Moritz, bei einem Schulgesetz handelt es sich um ein Landesgesetz, das nicht vom Bundestag verabschiedet wird. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages befasst sich also nicht damit. Vielleicht können dir ja deine Eltern den föderalen Staatsaufbau Deutschlands erklären.Aber auch den angemessenen Umgang mit Menschen musst du noch lernen. Wenn auf die Frage nach einer "persönlichen" Meinung keine Antwort kommt, dann heißt das doch, der andere möchte seine persönliche Meinung nicht äußern. Diese Entscheidung hat man im Umgang miteinander zu respektieren. Du erwartest ja auch Respekt. Zum letzten Mal mit freundlichen GrüßenG. P.

Dagmar:

Liebe Freunde der Bildungsfreiheit,

vor einigen Wochen hatte ich in einem nichtöffentlichen Rundbrief den Email-Wechsel zwischen unserem Sohn Moritz und einer Mitarbeiterin der Kinderkommission (siehe unten) wiedergegeben. Offenbar hat sich jemand die Mühe gemacht, die Kinderkommission darüber zu informieren, denn die betreffende Mitarbeiterin der Kinderkommission hat sich inzwischen schriftlich bei Moritz entschuldigt, und die Vorsitzende der Kinderkommission hat ihn sogar nach Berlin eingeladen, damit er über seine Homeschool-Erfahrungen sprechen kann. Dieser Termin wird nächste Woche stattfinden, Moritz freut sich sehr und ist natürlich auch aufgeregt.

Für ihn war es eine wichtige Erfahrung, dass "die Kinderkommission" seine Bemühungen um einen Dialog nun doch aufnimmt. Er fährt begleitet von seinem Vater und seinem Bruder nach Berlin, und ich wünsche mir für ihn, dass es ein wirkliches, konstruktives Gespräch gibt.

Bitte berichtet, wenn ihr die unsäglichen Antworten weitergegeben hattet, nun fairerweise auch über diese Entwicklung - wir wollen ja die Regierungsmitarbeiter nicht besiegen oder bekämpfen, sondern inhaltlich überzeugen. Es hat eine schöne Symbolik, dass ausgerechnet ein Zwölfjähriger der erste ist, der mit Mitgliedern des Bundestages über (sein) Freies Lernen sprechen darf.

Mit freundlichen Grüßen Dagmar Neubronner Generic Viagra Cheap Generic Viagra Buy Generic Viagra Generic Viagra Cheap Generic Viagra Kamagra Finpecia Penegra Buy Generic Viagra Cheap Generic Viagra